Kristof Matthes ist bei uns bestätigter Jagdaufseher beim LRA Ansbach.
Der Jagdaufseher ist – in Vertretung bzw. beauftragt durch den Revierinhaber – für die Bewirtschaftung des Jagdreviers verantwortlich,
dazu gehören vielfältige Aufgaben: z.B. alle anfallenden Arbeiten im Revier zu organisieren, die mit der Durchführung von Hegemaßnahmen zusammenhängen, um einen artenreichen Wildbestand zu erhalten, sowie erforderliche Naturschutzmaßnahmen auszuführen (Schaffung, Pflege und Erhalt von Biotopen).
Zu seinen Aufgaben gehört auch die Verhinderung bzw. Beseitigung von Wildschäden in Feld und Wald, Aufstellen und Reparatur von jagdlichen Einrichtungen gemäß der UVV (Unfallverhütungsvorschriften), Maßnahmen zur Verhinderung von Verkehrsunfällen mit Wild an den durch das Revier führenden Straßen, Ausübung der Fangjagd, Vorbereitung und Leitung von Gesellschaftsjagden, Führen von Jagdgästen, Wildverwertung und -Vermarktung, Führen der Jagdunterlagen (Abschusspläne und -listen etc.), Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden, Jagdnachbarn, Landwirten, und der Jagdgenossenschaft.
Ganz wichtig ist der freundliche Dialog mit der Bevölkerung, die außer Landwirten und Jägern die Natur nutzt: Spaziergänger, Pilzsucher, Hundeführer, Reiter, Jogger, Fahrradfahrer.
- zu den wichtigen Aufgaben für den Jagdaufseher gehört der Jagdschutz, der ihm vom Gesetzgeber übertragen worden ist (§ 23 BJagdG sowie Landesjagdgesetze). Er umfasst den „Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften“.
- zum Jagdschutz gehört außerdem die Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes, d.h. krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild unverzüglich von seinen Leiden zu erlösen, d.h. entweder zu erlegen oder -falls möglich- zu fangen und zu versorgen.
- zum Jagdschutz sind die Jagdschutzberechtigten beauftragt. Dies sind neben den zuständigen öffentlichen Stellen die Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein (Revierinhaber), bestätigte Jagdaufseher, Berufsjäger und Förster. Hauptberuflich tätige Jagdschutzberechtigte (Berufsjäger, Förster) haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes in ihrem Dienstbereich die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten.
- der Jagdaufseher hat „Aufsichtsfunktion“ im Revier. Er sollte alles sehen und wissen, ohne seine „Aufseher“-Tätigkeit herauszukehren. Viele Vorurteile in der Öffentlichkeit rühren daher, dass „der Jäger“ im Wald PKW fahren darf, Waffen trägt, Tiere tötet und meistens einen großen Hund hat. Konflikte sind vorprogrammiert, wenn er z.B. andere Waldbesucher, die mit dem Fahrzeug im Wald unterwegs sind, darauf aufmerksam macht, dass es untersagt ist, die Waldwege zu befahren, oder auf die Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit hinweist. Es ist von größter Wichtigkeit, in Fällen wie diesen nicht nur Verbote zu deklamieren, sondern vor allem die Gründe dafür zu erläutern, nur so wird der jagdlichen Sache gedient.
- kriminelle Delikte im Revier sind neben der Jagdwilderei auch zunehmend Umweltschädigungen. Die Ablagerung umweltgefährdender Stoffe, Verunreinigung des Bodens und der Gewässer nehmen drastisch zu und sind vom Jagdaufseher unverzüglich anzuzeigen. Auch allgemein als „kleinere Umweltsünden“ angesehene Vorfälle wie Abfälle in der Natur „zu entsorgen“, Bauschutt in den Wald zu kippen, Autoreifen, Kühlschränke usw. im nächsten Birkenhain abzulagern, sind anzuzeigen. Die oftmals uneinsichtigen Verursacher mit ihrer Tat zu konfrontieren und das offene, erklärende Gespräch zu suchen, ist eine der schwierigsten Aufgaben des Jagdschutzpersonals und von überaus hoher Bedeutung für die jagdliche Öffentlichkeitsarbeit.